Wofür werden die Shotlisten benötigt?
In den Shotlisten wird die Herkunft des verwendeten Bildmaterials anhand der Timecodes genau dokumentiert. Gemeinsam mit dem internen PM-Tool (Factsheet) und dem Vertrag kann man somit genau nachvollziehen, woraus sich etwaige Rechteeinschränkungen ergeben.
Wer füllt die Shotliste aus?
Die Shotliste ist vom Produzenten auszufüllen und hat als Teil der zu liefernden Materialien den vertraglich vereinbarten Rechteumfang im Detail abzubilden. Bitte Vorlage verwenden:
TCL HEADER (= Time Content List)
Der Header sollte alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick enthalten. Folgende Informationen sind dabeianzugeben:
- Produktionstitel
- VIN (Interne Nummer für Assets in der ServusTV Datenbank)
- Gesamtlänge
- Produktionsfirma
- Produzent (Namen)
- Produktionsdatum
- Kommentar, der die Rechtelage widerspiegelt.
In „Comments“ sollte der kleinste gemeinsame Rechtenenner des verwendeten Fremdmaterials im richtigen Format abgebildet werden, damit man auf einen Blick die Verwertungsmöglichkeiten erkennen kann.
Beispiel:
AUSFÜLLEN DER LISTE
Die Liste ist anhand der folgenden Kriterien zu befüllen:
- Timecode In
- Timecode Out
- Text/Beschreibung
- Drehort/Handlungsort (genaue Adresse, wenn möglich)
- Lizenzgeber mit Adresse, Ansprechpartner und Kontaktdaten (zwingend alle Informationen bereitstellen)
- Nutzungseinschränkungen
Text/Beschreibung
Der Text/die Beschreibung soll beschreiben was in den Bildern zu sehen ist. Dazu einige Beispiele:
Drehort/Handlungsort
Hier ist auszufüllen wo die Szene aufgenommen wurde. Der Ort ist so konkret wie möglich zu bezeichnen. zB Salzburger Landestheater, 5020 Salzburg
BEI FREMDMATERIAL:
Lizenzgeber mit Adresse:
Wenn Fremdmaterial verwendet wird müssen die vollständigen Kontaktdaten des Lizenzgebers eingegeben werden.
z.b.:
Max Mustermann Motion Pictures 620 Eighth Avenue Manhattan, New York 10018
UNITED STATES
Max.Mustermann@greatpictures.com 855-419-6348
Nutzungseinschränkungen
Nutzungseinschränkungen müssen mit dem Vertrag und dem Factsheet übereinstimmen. Es ist möglich, dass mehr Rechte eingeräumt werden als vertraglich vereinbart, jedoch nicht weniger, da der Mindestrechteumfang zu gewährleisten ist.
Dabei sind folgende zwei Konstellationen denkbar:
Das Format sollte hierbei auch in der verwendeten Reihenfolge genau eingehalten werden, damit über alle Produktionen hinweg ein einheitliches Bild zustande kommt.